Erfahrung schon seit 1983
Die
Schmerzklinik ist
nach § 40 SGB V von allen
gesetzlichen Krankenkassen als
Rehabilitationseinrichtung anerkannt.
Für Patienten mit privater
Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt.
Beihilfefähig.
Dammschmerzen
chronische
Schmerzen
im Damm
Ursachen von chronische n Dammschmerzen:
Bei Frauen kann es nach einer natürlichen
Geburt zu anhaltenden Dammschmerzen kommen. Ursächlich dürften dafür die
enormen mechanischen Belastungen während der Austreibung sein, die zu Gewebszerreißungen
führen können. Möglicherweise sind die Schmerzen auch auf den häufig durchgeführten
Dammschnitt zur Druckentlastung zurückzuführen.
Beim Mann können Dammschmerzen bei einer chronischen
Entzün dung
der Prostata (=Vorsteherdrüse) oder auch nach einer Prostata-Operation
auftreten. Häufig geben die betroffenen Patienten dabei einen ziehenden Dauerschmerz in
der Tiefe" des Dammes an.
Affektionen (= Störungen, Erkrankungen) in der Anal region können ebenfalls zu Dammschmerzen führen.
Behandlung von chronische n Dammschmerzen und Schmerzen in der Anal region:
Nicht selten verbleiben trotz einer kausalen (= auf die Ursache gerichteten) fachärztlichen Behandlung weiterhin Dammschmerzen evtl. zusammen mit Schmerzen in der Anal region, so daß dann schmerztherapeutische Behandlungsmethoden gefragt sind. Oft sind diese bei verschiedenen Grundkrankheiten die gleichen, da sie sich nach den Schmerzen und deren Ausdehnung und nicht mehr vorrangig nach der Ursache richten. Länger bestehende Dammschmerzen erfordern praktisch immer eine Kombination von verschiedenen Therapieverfahren, die i.d.R. nur in spezialisierte Zentren (Schmerzklinik) angeboten werden können. Bei Dammschmerzen, aber auch bei Schmerzen in der Anal region sind dies:
Information über Dammschmerzen
Medikamentöse Behandlung (u.a. Analgetika, evtl. auch Spasmolytika (= Mittel gegen Krampfzustände), schmerzlindernde Psychopharmaka, auch als Infusionen, individuell ausgetestet)
Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel) in Form von Infiltrationen und Nervenblockaden, evtl. rückenmarknahe Blockaden, auch kontinuierlich mit Katheter
Evtl. TENS-Therapie (schmerzlindernde elektrische Ströme, die von einem kleinen tragbaren Gerät abgegeben werden)
Psychologische Therapieverfahren (bes. Entspannungsverfahren und Schmerzbewältigungstraining)
Evtl. Physiotherapie (Krankengymnastik für den Beckenboden und Anwendungen, z.B. Sitzbäder)
Eine Behandlung mit Analgetika (= Schmerzmittel) bleibt bei Dammschmerzen (Schmerzen im Enddarm bzw. Enddarmbereich) oft ohne einen deutlichen schmerzlindernden Effekt, allenfalls Opioide in höherer Dosierung mit entsprechenden Nebenwirkungen führen zu einer Linderung.
Therapeutische
Lokalanästhesie
(=
Behandlung mit einem örtlichen
Betäubungsmittel)
bei
chronische n Schmerzen im Damm:
Unterer Anteil der Scham lippen, hinterer
Anteil des Hodensacks, Vestibulum vaginae
(=
Scheidenvorhof),
Pen is,
Da mm und
Anal
region werden sensibel aus dem Plexus sacralis (= Nervengeflecht aus dem unteren Rückenmark stammend) versorgt, so dass sich zur Therapie von
Schmerzen in den angesprochenen Bereichen wiederholte epidurale (= rückenmarknahe) Betäubungen in Form des Kaudalblockes (= rückenmarknahe Betäubung in Höhe des Kreuzbeines) eignen.
Der Kaudalblock hat gegenüber dem lumbalen
Epiduralblock (= rückenmarknahe Betäubung in
Höhe der Le nden)
den Vorteil, dass eine geringere Dosierung benötigt wird, in der Regel reichen 5-8 ml z. B.
Bupivacain (= ein lang wirkendes örtliches
Betäubungsmittel)
0,125-0,15 % aus. Zur
kontinuierlichen Blockade mit Katheter*
ist allerdings die lumbale epidurale Blockade
(=
rückenmarknahe Betäubung in Höhe der Le nden) wegen des geringeren Risikos einer Entzündung
bzw. Infektion
(= Eindringen von Mikroorganismen wie z.B. Bakterien)
vorzuziehen, jedoch mit einer Ausnahme: Schmerzen in
der Anal
region und Dammschmerzen
nach
Amputation des Enddarmes. In diesem Falle ist die Entzündungsquelle nicht mehr
vorhanden, so dass ein Sakralkatheter* auch über einen längeren Zeitraum belassen
werden kann.
Dammschmerzen als einziges Symptom, z. B. nach einer Geburt, können häufig mit einer wiederholten infiltrativen Lokalanästhesie (= örtlichen Betäubung) erfolgreich behandelt werden. Die isolierte Betäubung des N. pudendus (= Nerv der den Geschlechts-/Enddarmbereich versorgt) erfordert eine relativ hohe Lokalanästhetikum-Dosierung (2 x ca. 10 ml z.B. Bupivacain 0,25-0,5 %), so dass die Plexus sacralis-Blockade (Kaudalblock) vorzuziehen ist.
Erläuterungen:
* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird über einen Zeitraum von 10-14 Tagen ein dünner Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Nerven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muss also nicht aufgeschnitten werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittels durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das örtliche Betäubungsmittel wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, dass bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Dies ist der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schmerzen, die durch entzündliche, oder auch degenerative (= abnutzungsbedingte) Prozesse entstanden sind, hilfreich ist. Eine gute Durchblutung optimiert auch den Stoffwechsel eines gestörten oder geschädigten Nervs.
Laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Quelle: Web-Seite der Bundesregierung und Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)).
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